Allgemeine Miet- und Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand August 2022

Allgemeines

Das Mindestalter des Mieters/Nutzers beträgt 25 Jahre wobei der Mieter/ Nutzer seit mindestens 5 Jahren im Besitz eines gültigen Führerscheins der Klasse 3 oder B ist.

Mietbare Fahrzeuge

Mietbare Fahrzeuge sind in drei Klassen unterteilt:
Klasse HOLIDAY, z.B. MINI Cooper Cabrio
Klasse PREMIUM, z.B. BMW Z3 Roadster
Klasse LUXURY, z.B. Porsche Boxster Cabrio

Mietpreise und Dauer

Die jeweils aktuellen Mietpreise für die Fahrzeuge sind immer auf der Website einsehbar. Der Kraftstoff ist nicht im Mietpreis enthalten. Alle Preise sind inkl. der geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Überschreitung der Mietdauer wird der Mietpreis für einen weiteren Tag berechnet und von der geleisteten Sicherheitsleistung abgezogen.

Sicherheitsleistung, Versicherung, Inklusiv- und Mehrkilometer – Details siehe Tabelle

Für eventuelle Unfallschäden und vom Mieter verursachte Zusatzkosten am Fahrzeug erheben wir eine Kaution (Sicherheitsleistung).

Der Kautionsbetrag wird innerhalb von 48 Stunden vor der Abholung blockiert, aber nicht von Ihrem Konto abgebucht. Diese Kaution wird im Bedarfsfall für zusätzliche Kosten verwendet (z. B. fehlender Kraftstoff bei der Rückgabe, zusätzlicher Tag, zusätzliche Kilometer, usw.). Nach der Rückgabe wird die Kaution wieder freigegeben bzw. anteilig verrechnet.

Eine Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung ist obligatorisch und wird bei Buchung separat ausgewiesen. Die Selbstbeteiligung entspricht der jeweiligen Sicherheitsleistung. Im Mietpreis sind Inklusivkilometer pro Tag enthalten. Für jeden mehr gefahrenen Kilometer erheben wir eine Kilometerpauschale je nach gemieteter Fahrzeugklasse. Die Kosten für die über die im Mietpreis enthaltenen Inklusivkilometer werden nach Rückgabe des Fahrzeuges berechnet und von der Sicherheitsleistung abgezogen. Minderkilometer werden nicht erstattet.

Die jeweiligen Kosten pro Fahrzeugklasse und Tag ergeben sich aus der folgenden Tabelle:

Zahlungsmodalitäten (Fahrzeugmiete)

Die Zahlung und Sicherheitsleistung erfolgt bei Buchung des Fahrzeuges im Voraus via Kreditkarte über unserer Website.

Tanken

Das Fahrzeug wird vom Mieter vollgetankt übernommen. Die Ausgabe und Rückgabe erfolgt vollgetankt Wird das Fahrzeug nicht vollgetankt zurückgegeben, berechnen wir die Tankkosten (tagesaktuell zum Zeitpunkt des Tankvorgangs) zzgl. einer Tankservicepauschale in Höhe von 20,00 Euro. Die Tankkosten werden von der vom Mieter geleisteten Sicherheitsleistung abgezogen.

Sauberkeit

Bei übermäßiger Verschmutzung erheben wir eine Reinigungspauschale von 25,00 Euro für Handwäsche und Endreinigung. Die Reinigungspauschale wird von der Sicherheitsleistung abgezogen.

Hol- und Bring-Service

Für einen Bring- und Holservice erheben wir eine Pauschale von 50,00 Euro. Der Bring- und Holservice muss zwingend durch direkte Absprache mit der Abholungs- und Rückgabestelle bei Buchung erfolgen.

Abholungs- und Rückgabe-Stelle | Korrespondenzadresse

(Abfahrts-) Abhol- und (Ankunfts-) Rückgabeort ist die

Lösch Automobile GmbH
Pirmasenser Straße 64
66994 Dahn
Tel.: 06391 40 90 70
Fax: 06391 53 48
E-Mail:  auto-loesch@t-online.de

Abhol- und Rückgabe-Zeit

Das Fahrzeugt ist zwischen 8 und 10 Uhr am ersten Miettag abzuholen. Die Rückgabe muss letzten Miettag bis spätestens 18 Uhr erfolgen.

Alkohol und Mobiltelefone

Vorsicht vor Alkohol am Steuer, ggf. haftet der Mieter für sämtliche Schäden in unbeschränkter Höhe. Gleiches gilt für evtl. Schäden, die durch die Verwendung von Mobiltelefonen während der Fahrt entstehen.

Haftung, Sorgfalt, Sicherheitsleistung für die Selbstbeteiligung

An dem Fahrzeug dürfen keine irreversiblen und technische Veränderungen vorgenommen werden. Das Fahrzeug darf weder zur Nutzung an unberechtigte Dritte weiter gegeben noch vermietet oder verkauft werden. Der Mieter haftet für alle Schäden und deren Folgeschäden, die er selbst, sein Erfüllungsgehilfe oder Dritte, welche mittelbar oder unmittelbar an der Anmietung beteiligt sind, verursacht haben. Bei Schäden am Fahrzeug haftet der Mieter für Reparatur-, den Fahrzeug- und die Geschäftsausfallkosten und die Wertminderung. Körper- oder Sachschäden an Dritten, diese Deckung ist ohne Aufpreis in den Kosten der Miete enthalten. Der Mieter haftet für alle Schäden (und den Verlust des Fahrzeuges), die sich während der Mietzeit ergeben; außer der Vermieter ist in der Lage, die Kosten der Schäden an dem Mietfahrzeug von einem verantwortlichen Dritten zurückzubekommen. Der Mieter verpflichtet sich zu besonderer Sorgfalt im Umgang mit dem Fahrzeug. Sollte das Fahrzeug durch unsachgemäße Behandlung beschädigt werden, haftet der Mieter für den daraus entstanden Schaden. Dies gilt auch für den Fall, dass das Fahrzeug durch Diebstahl verloren geht. Der Mieter verpflichtet sich für ausreichenden Diebstahlschutz zu sorgen. Jede Beschädigung, Mangel oder Verlust des Fahrzeugs ist unverzüglich dem Inhaber Peter Hettler info@wasgau-fahrkultour.de zu melden. Für eventuelle Unfallschäden und vom Mieter verursachte Zusatzkosten am Fahrzeug blockieren wir eine Kaution (Sicherheitsleistung), welche nach Rückgabe des Fahrzeuges wieder freigegeben bzw. anteilig verrechnet wird.

Unsachgemäße Nutzung des Fahrzeuges

Der Mieter haftet unbeschränkt für alle Schäden, die durch Ladegut oder eine unsachgemäße Behandlung des Fahrzeugs entstanden sind. Hierzu zählen insbesondere das Ausreizen der Fahrleistung des Fahrzeuges sowie eine übertriebene und nicht angebrachte Autobahn-Benutzung während der Mietdauer.

Ausreisebestimmungen

Die Ausreise mit dem Fahrzeug ist auf Frankreich begrenzt. Ausreise in andere Länder ist nicht gestattet.

Unvorhersehbarer Defekt und Defekte

Wir behalten uns vor, dass bei einem unvorhersehbaren Defekt des gemieteten Fahrzeuges, nach Verfügbarkeit, ein anderes zur Verfügung gestellt werden kann oder vom Mietvertrag zurücktreten werden kann. Bei den Mietfahrzeugen handelt es sich um Fahrzeuge im Alter von 15 – 25 Jahren (Youngtimer), sprich keinen Neuwagen. Technische Defekte sind möglich. Sollte das Fahrzeug ausfallen, wird dem Kunden die bis zu diesem Zeitpunkt gültige Nutzung in Rechnung gestellt.

Nichterfüllung

Wir haften nicht für Nichterfüllung des Mietvertrages, sofern die Nichterfüllung auf unvorhergesehene Defekte oder Verunfallung des Fahrzeuges beruht. Weiterhin haften wir nicht für die Nichterfüllung eines Auftrages, sofern die Nichterfüllung durch Dritte, örtliche Gegebenheiten oder höhere Gewalt verursacht ist (z.B. Stau, Regen, Unwetter).

Gewährleistungsansprüche

Gewährleistungsansprüche sind auf das Recht der Nachbesserung beschränkt. Wir haften nur für grob fahrlässige Vertragsverletzungen.

Stornierung und Widerruf

Sie können den Vertrag jederzeit stornieren, dazu müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu stornieren, informieren:

Wasgau Fahrkultour – Peter Hettler (Inhaber)
Am Röderberg 28
D-76891 Bruchweiler-Bärenbach
+ 49 (0) 6394 920 770 (Tel)
+ 49 (0) 6394 920 778 (Fax)
+ 49 (0) 172 680 4512 (Mobil)
info@wasgau-fahrkultour.de

Ihre Stornierung wird an dem Tage wirksam, an dem Sie bei uns eingeht. Die Stornierung einer festen Buchung ist bis 14 Tagen vor Mietbeginn kostenlos. Ansonsten erheben wir eine pauschale Entschädigungsleistung pro Buchung:

Von 13 – 5 Tagen vor Mietbeginn werden 50 % des Mietpreises,

von 4 Tagen – am Tag des Mietbeginns oder bei Nichtabholung des Fahrzeugs werden 75 % des Mietpreises

erhoben.

Eine Stornierung gegen Barauszahlung oder in Form von Gutscheinen sind nicht möglich.

Die Wasgau Fahrkultour weist darauf hin, dass für Buchungen von Mietfahrzeugen, die unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (bspw. über eine Homepage, App, E-Mail, Telefon u.a.) geschlossen werden, kein Widerrufsrecht (§§ 312 Abs. 7,  312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) besteht. Wir bieten ausschließlich Vermietungen mit Vorauszahlung über unser Online-Buchungsportal an.

Ist die Wasgau-Fahrkultour infolge einer Stornierung zur Rückerstattung des Mietpreises verpflichtet, hat die Wasgau-Fahrkultour unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Stornierungserklärung, zu leisten.

Abschluss des Pauschalreisevertrages, Verpflichtungen des Kunden

Für alle Buchungen gilt:

Grundlage des Angebots der Wasgau Fahrkultour und der Buchung des Kunden sind die Beschreibungen und die ergänzenden Informationen der Wasgau Fahrkultour für die jeweilige Tour, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.

Weicht der Inhalt der Reisebestätigung der Wasgau Fahrkultour vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot der Wasgau Fahrkultour vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit die Wasgau Fahrkultour bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist der Wasgau Fahrkultour die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.

Die von der Wasgau Fahrkultour gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.

Der Kunde haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

Mit der Buchung bietet der Kunde der Wasgau Fahrkultour den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an.

Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) durch die  Wasgau Fahrkultour zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird die Wasgau Fahrkultour dem Kunden eine den gesetzlichen Vorgaben zu deren Inhalt entsprechende Reisebestätigung in Textform übermitteln.

Die Wasgau Fahrkultour weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (bspw. Über eine Homepage, App, E-Mail,  Telefon u.a.) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB. Wir bieten ausschließlich Vermietungen mit Vorauszahlung über unser Online-Buchungsportal an. Siehe Punkt Rücktritt und Stornierung.

Zahlungsmodalitäten (Buchung Touren)

Die Zahlung erfolgt bei Buchung der Tour im Voraus via Kreditkarte bzw. PayPal über unserer Website.

Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn

Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von der  Wasgau Fahrkultour nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind der Wasgau Fahrkultour vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.

Die  Wasgau Fahrkultour ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch Email, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.

Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von der Wasgau Fahrkultour gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von der Wasgau Fahrkultour gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber dieser den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.

Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten

Sie können jederzeit von dem Vertrag zurückzutreten bzw. den Vertrag zu stornieren, dazu müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss informieren:

Wasgau Fahrkultour – Peter Hettler (Inhaber)
Am Röderberg 28
D-76891 Bruchweiler-Bärenbach
+ 49 (0) 6394 920 770 (Tel)
+ 49 (0) 6394 920 778 (Fax)
+ 49 (0) 172 680 4512 (Mobil)
info@wasgau-fahrkultour.de

Ihre Abmeldung wird an dem Tage wirksam, an dem Sie bei uns eingeht.

Wir erheben eine pauschale Entschädigungsleistung pro Person:

Der Rücktritt/die Stornierung einer festen Buchung ist bis 14 Tagen vor Reisebeginn kostenlos. Von 13 – 5 Tagen vor Reisebeginn werden 50 % des Reisepreises, von 4 Tagen – am Tag der Tour oder bei Nichtantritt der Tour werden 75 % des Reisepreises erhoben.

Eine Stornierung gegen Barauszahlung oder in Form von Gutscheinen sind nicht möglich.

Ist die Wasgau Fahrkultour infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat die Wasgau Fahrkultour unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung, zu leisten.

Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

Die Wasgau Fahrkultour kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:

Die Wasgau Fahrkultour hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben.

Die Wasgau Fahrkultour ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.

Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlung unverzüglich zurück.

Gewährleistungsansprüche

Gewährleistungsansprüche sind auf das Recht der Nachbesserung beschränkt. Wir haften nur für grob fahrlässige Vertragsverletzungen.

Mündliche Absprachen

Mündliche Absprachen bedürfen zu Ihrer Verbindlichkeit einer schriftlichen Bestätigung.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Pirmasens.